Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es für die beiden „ausgefallenen“ HV eine Terminsgebühr?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es für die beiden „ausgefallenen“ HV eine Terminsgebühr?

Ich hatte ja schon geschrieben: Interessante Frage. Hier dann meine Antwort:

„Moin,

interessante Frage. Versuchen Sie es mal mit dem Hinweis auf Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 VVRVG – geplatzter Termin. Ist sicherlich ein wenig 🙂 außergewöhnlich. Aber ein Versuch ist es wert.

Machen Sie sich dann auf die Diskussion gefasst, dass man dann versuchen wird, die Nr. 4103 VV RVG entfallen zu lassen. Das wäre aber m.E. nicht richtig, da es sich um zwei verschiedene Termine handeln würde.“

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