Heute mal noch einmal eine Frage zu Vorschüssen des Mandanten und die ggf. erfolgende Anrechnung auf eine Pflichtverteidigervergütung. Das Thema ist ein Dauerbrenner, in dem ja auch viel Geld stecken kann.
Gefragt wurde Folgendes:
„Guten Morgen lieber Herr Burhoff,
was sagen Sie zu folgendem Thema:
Vergütungsvereinbarung mit Mandant für das vorbereitende Verfahren, der Rechtsanwalt lässt sich im Termin beiordnen und rechnet den Verfahrensabschnitt gerichtliches Verfahren gegenüber der Staatskasse ab (also Verfahrensgebühr und Terminsgebühr).
Jetzt ruft die Geschäftsstelle an und sagt, warum der Verfahrensabschnitt vorbereitendes Verfahren nicht im Rahmen der Pflichtverteidigergebühren abgerechnet wurde, ich dann, weil wir eine Vergütungsvereinbarung haben, sie dann ich muss es trotzdem angeben. Ich habe sie dann auf (§ 58 Rdn. 69 ff. Gerold-Schmidt) verwiesen.“