Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Ist die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG angefallen, zur Diskussion gestellt. Es haben da einige Kollegen geantwortet und den Anfall bejaht.
Meine Antwort ging in dieselbe Richtung und lautete:
„Ich verweise dann mal auf Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Nr. 4141 Rn. 31 und 45 Nr. 3. Ist eine nicht nur vorläufige Einstellung. Dazu gibt es aber bisher keine Rechtsprechung. Sie können sich also unsterblichen Ruhm erwerben.“
Und nein: Ich verweise jetzt nicht auf die Bestellseite :-). Selbst ist der Mann/die Frau 🙂 .