Heute dann eine Frage, die vor einiger Zeit in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ gestellt wordne ist:
„Mdt wurde Sachbeschädigung vorgeworfen. In der Einlassung habe ich den Vorwurf zurückgewiesen und nun teilt mir die StA mit, dass mangels öffentlichen Interesses keine Klage erhoben wird und die Geschädigten auf die Privatklagemöglichkeit verwiesen werden.
Eine Einstellungsmitteilung nach § 153 ist das nicht.
Preisfrage: Ist nun dennoch die Gebühr 4141 angefallen?“