Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit der Fälligkeit/Verjährung?.
Darauf habe ich geantwortet:
„Moin,
…..
zu 2)
Der Rechtspfleger dürfte Recht haben. Sie finden zur Fälligkeit und zur Verjährung einiges im RVG-Kommentar, den Sie ja – so verstehe ich Sie – vorliegen haben.“
Und dann – wenn ich schon auf den Kommentar verweise – <<Werbemodus an>>: Den erwähnten RVG-Kommentar Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, kann man hier vorbestellen. Zur Verjährung und/oder zur Fälligkeit steht einiges im Handbuchteil, also im Teil A.