Und hier dann noch die RVG-Frage, und zwar:
„…..
Ich habe mit Kostenantrag vom 25.05.2021 ein Verfahren des Schöffengerichts abgerechnet.
Ich war von Anfang an im Ermittlungsverfahren tätig. Anklage erfolgte am 12.07.2017.
Das Urteil erfolgte am 15.02.2018, rechtkräftig seit dem 22.03.2018.
Der Rechtspfleger schreibt:
“Tätigkeiten des Verteidigers im Ermittlungsverfahren und im anschließenden Hauptverfahren sind gesonderte Angelegenheiten.
Die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren endete mit Eingang der Anklage am 12.07.2017. Die Gebühren VV 4100 und VV 4104 seien daher heute verjährt.”
Kann das sein? Mir schwirrt der Kopf…