Und dann noch die Gebührenfrage, die mal wieder auf der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ stammt:
„Liebe Freunde des Gebührenrechts,
die Rechnung zahlt der Mandant und konkret habe ich nicht vor, ihn zu überfordern.
Dennoch interessante Frage:
Mandat begann damit, dass beim Mandanten die Wohnung aufgrund Durchsuchungsbeschlusses durchsucht wurde. Als ich ankam, saß der Mandant in Handschellen auf seinem Sofa. Ich sagte „muss das sein?“ POL sagte: „der läuft sonst weg“, ich sagte „der läuft nicht weg und selbst wenn ist das nach derzeitigem Stand der Dinge egal“, daraufhin wurden ihm die Handfesseln abgenommen.
Kann ich die Gebühren für das Vorverfahren mit Haftzuschlag abrechnen?