Und dann noch das wöchentliche „RVG-Rätsel“, heute mal mit einer allgemeinen Frage:
„……,
ich habe eine kleine Abrechnungsfrage:
Ehefrau aus London kontaktiert mich mit der Bitte das strafrechtliche Verfahren ihres inhaftierten Ehemanns zu übernehmen. Gesagt getan. Besuchserlaubnis beantragt, Skypeerlaubnis für die Ehefrau beantragt, Skypetermin mit der JVA und Dolmetscher vereinbart, in die JVA gefahren.
Ehemann unterzeichnet mir keine Vollmacht.
Was kann/darf ich denn bei der Ehefrau abrechnen?“