Schon etwas älter ist folgende Frage, die in meinem „Frage-Ordner“ leider immer wieder nach unten gerutscht ist.
Der Kollege hatte folgendes Problem:
„Hallo Herr Burhoff
es ist Freitag und es stellt sich mir die Frage, warum immer nur die anderen die Gebühren Fragen beantworten sollen.
Ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen, deren Beantwortung ich bislang vergeblich gesucht habe.
Es geht um folgendes:
Ich verteidige als Pflichtverteidiger in einem Verfahren. Ich bin erst nachträglich beigeordnet worden hierfür ist ein anderer Kollege entpflichtet worden. In dem Beschluss heißt es: „Rechtsanwalt Boyke wird als Pflichtverteidiger bestellt (…) und keine Mehrkosten entstehen.“
Es geht mir um die Passage mit den Mehrkosten. Ich denke, dass das Gericht meint, dass ich weder die Verfahrens noch die Grundgebühr abrechnen darf, da der entpflichtete Kollege diese geltend machen kann, was bislang nicht geschehen ist.
Es handelt sich bei dem Verfahren um ein lang angelegtes Umfangsverfahren mit zahllosen Terminen hier in A.. Der entpflichtete Kollege kam aus B. und war in der Lage, erhebliche Fahrtkosten abzurechnen. Da ich aus A. komme wird das Verfahren zukünftig nicht mit den Fahrtkosten des Kollegen aus B. belastet werden. Dies bedeutet, dass das Verfahren bezogen auf die Fahrtkosten auf jeden Fall für den Staat nunmehr kostengünstiger verlaufen wird. Diese Einsparung führt dazu, dass dem Staat keine Mehrkosten entstehen werden, selbst wenn ich die Verfahrensgebühr und die Grundgebühr abrechnen würde.
Kurzum: kann ich die Grund- und Verfahrensgebühr trotzdem abrechnen?“
Na, wer hat über Ostern Lust.