Und dann noch die Frage der Woche, nämlich:
„Ich habe einen jugendlichen Mandanten in einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vertreten. Der Geschädigte hatte einen Anwalt beauftragt, der dann auch im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht genommen und geschrieben hat, wie schlimm doch alles war.
Adhäsionsverfahren ging nicht, da Jugendlicher, Nebenklage auch nicht, da keine schweren Folgen.
Mandant wurde verwarnt und zu 30 Arbeitsstunden verurteilt. Nun meldet sich der Anwalt und verlangt als Schadensersatz:
300 € Schmerzensgeld (absolut angemessen)
400 € Rechtsverfolgungskosten (soll die Selbstbeteiligung sein, wohl zu der Vertretungen im Strafverfahren bzw. AE usw?)
12 € AE-Gebühr
+ Geschäftsgebühr aus 700 €.Kann der wirklich die Akteneinsicht und den Schriftsatz im Strafverfahren dann als normale Gebühren abrechnen (sonst käme er ja nie auf über 400 €)?“