Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie verteile ich meine(n) Aufwand/ Tätigkeiten auf Grund-/Verfahrensgebühr?
Hier dann die Lösung/meine Antwort:
„Moin, wo ist das Problem?
Schwierigkeit und Komplexität zählen bei jeder Gebühr, sind also nicht verbraucht, wenn sie bei der GG in Ansatz gebracht worden sind. Es kann ja auch ein Verfahren zunächst einfach sein und dann schwierig werden. Das könnte man sonst ggf. nicht berücksichtigen.
An Tätigkeiten wird dann bei der GG „untergebracht“, was zur ersten Einarbeitung gehört, alles andere gehört zur VG. Wenn da dann nicht mehr viel Tätigkeiten in Ansatz zu bringen sind, ist es das eben und die VG wird eben niederiger abgerechnet. Ggf. sogar nur die Mindestgebühr.
Das ist die Folge der Änderungen in der Nr. 4100 VV RVG durch das 2. KostRMoG.
Steht auch so im Kommentar“
Und <<Werbemodua an>>, wenn ich schon auf unseren RVG-Kommentar verweise: Hier geht es zur Bestellseite. <<Werbemodus aus>>.