Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: In einer Staatsschutzssache bei der Jugendkammer, welche Gebühren entstehen?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: In einer Staatsschutzssache bei der Jugendkammer, welche Gebühren entstehen?,  weiter gegeben.

Ich hatte darauf geantwortet:

„Moin,

also: Ich denke der Vorsitzende wird von der Rechtsprechung gestützt.

Schauen Sie mal hier: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5407.htm . Ob das richtig ist, ist eine andere Frage. Fraglich. Aber dagegen kommen Sie kaum an.

Und: Analoge Anwendung geht m.E. nicht.2

Bei dem verlinkten Beschluss handelt es sich um OLG Dresden, Beschl. v. 05.11.2019 – 2 Ws 445/19 . „

M.E. war der in dem Fall nicht richtig (vgl. auch Verweisung vom LG an das Schwurgericht, oder: Aufenthalt in stationärer Wohneinrichtung). Hier streitet aber wohl die Anm. zu Nr. 4118 VV RVG für den Vorsitzenden und seine Ansicht.

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