Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Einstellung durch Prozessurteil ==> Verfahrensgebühr noch einmal?
Darauf hatte ich – kurz – geantwortet:
„M.E. ja.
Sie sollten darauf hinweisen, dass es sich um eine neue Angelegenheit handelt. Hat ja auch ein neues Aktenzeichen bekommen.“
Das ist eine andere Sachlage, als wenn das LG ggf. im Eröffnungsverfahren das bei ihm anhängige Verfahren verweist bzw. an das zuständige Gericht abgibt. Dann wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt. Hier ist das aber beendet.
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