In eigener Sache, oder: Hier ist kein Auskunftsdienst

Bild von Christian Dorn auf Pixabay

Es ist mal wieder soweit. Ich muss mal wieder Dampf in eigener Sache ablassen. Und zwar:

Mich erreichte heute morgen folgende Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit ich weiß, sind Schriftsätzen des Beteiligten in einem Gerichtsverfahren chronologisch angeordnet und paginiert werden wie die Seiten eines Tagebuchs.

So werden die Seiten der gerichtlichen Schriftstücke der Beteiligten fortlaufend in Reihenfolge nummeriert. Auf diese Weise ist es möglich, in derselben Aktenverfahren den Schriftsätzen aller Beteiligten zu finden, die entlang eins chronologischen Kontinuums gekennzeichnet durch eine zunehmende numerische Reihe eingeordnet sind.

Frage:
Werden den Schriftsätzen des Gerichts, durch denen das Gericht z. B. Fragen an die Beteiligten stellt, Teil dieser fortlaufend nummerierten Akten sein oder werden sie als gesonderten außerhalb der Akte betrachtet?

Beispielsweise:
Nach dem Eingang einen kurzen Schriftsatz des Beteiligten A, die als Blatt 10 vom Gericht gekennzeichnet wurde, wird der Richter eine Frage an Beteiligten B schriftlich stellen. Wird dies Schriftsatz des Richters mit der Nummer 11 gekennzeichnet sein und mit der Nummer 12 den Schriftsatz des Beteiligten B, mit dem er auf die richterliche Frage beantwortet hat?

Mit freundlichen Grüßen „

Ich habe darauf geantwortet wie immer, vor allem aber, wenn ich nicht erkennen kann, wer der Anfragende ist und was mit der Anfrage bezweckt wird, was hier der Fall ist/war:

Moin,

sorry, aber ich beantworte keine Frage über das Internet.

Mit besten Grüßen

Und nach wie vor: Gesund bleiben

Darauf kommt dann jetzt:

Möchten Sie lieber, dass ich Ihnen eine Brieftaube schicke?
MfG“

Und darauf dann als Antwort von mir:

„Moin, was soll diese freche Antwort? Ich bin doch keine Auskunftei, die Sie beliebig in Anspruch nehmen können. Unverschämt.“

Wer micht kennt, weiß/erkennt: Da ist ihm der sprichwörtliche Draht aus der Mütze gesprungen. Meine erste Antwort war doch wohl deutlich genug. Aber wenn nicht, dann gerne noch einmal:

Ich betreibe keinen Auskunftsdienst, den man beliebig (kostenlos) in Anspruch nehmen kann. Ich beantworte aus zeitlichen und haftungsrechtlichen Gründen daher keine allgemeinen Anfragen zu irgendwelchen Problemen, die meist keine sind, sondern die sich der Fragesteller macht. Besonders beliebt übrigens das nicht unterschriebene Urteil 🙂 .

Etwas anders gilt natürlich für Fachfragen von Kollegen und gebührenrechtlichen Fragestellungen. Alle anderen können es lassen. Es wird keine Antworten geben.

Und das habe ich jetzt geschrieben selbst auf die Gefahr hin, dass mich wieder jemand – wie am vergangenen Wochenende – in einem Kommentar als “ arrogantes A……loch“ betitelt. Damit kann ich ggf. leben. Denn dieses ist mein Blog. Und da kann ich noch beantworten, was ich möchte. Oder es eben auch lassen.

Edit am 12.01.2021 um 16:30 Uhr: Da kommt dann jetzt noch als Antwort:

Man kann es dann noch toppen:

„Wenn Sie gegen die Arbeit im Internet sind, warum sind Sie dann im Internet?“

Ich habe darauf dann nicht mehr geantwortet. Wie war das noch mit den sprichwörtlichen Perlen und den Säuen? 🙂

10 Gedanken zu „In eigener Sache, oder: Hier ist kein Auskunftsdienst

  1. RA Markus Stamm

    Lieber Herr Kollege Burhoff, lassen Sie sich den Jahresauftakt dadurch nicht verderben, auch wenn es einem für das Jahr 2021 jetzt schon wieder reichen könnte, obwohl noch nicht einmal der Januar zur Hälfte vergangen ist. Man kann nur hoffen, daß der Fragesteller (für mich hört sich die Anfrage nach querulatorischer Naturalpartei an) von den anderen, die er bestimmt auch angeschrieben hat (siehe seine Anrede) dieselbe Antwort bekommt – oder einfach ein Angebot über eine Beratung zu einem Stundensatz in angemessener Höhe. Spätestens dann hätte es sich sowieso erledigt.

  2. WPR_bei_WBS

    Es fängt bei der Unverschämtheit an (vor allem bezogen auf das „wie“ und „was“ – ich gebe ja zu, wenn ich mal eine Frage hätte die ich für angemessen zu stellen erachte, würde ich vermutlich auch mal nett nachfragen), geht über die 0815-Anrede weiter (also ehrlich, wer sich nicht mal die Mühe einer auf Hr. Burhoff zugeschnittene Anrede macht, sondern stattdessen (vermutlich) einfach eine Massenmail raushaut, hat alleine deshalb schon keine Antwort verdient) und endet dann bei der doch irgendwie komischen Grammatik.

    Mein Rat: Nehmen wir alles, und insbesondere Sie Hr. Burhoff, doch einfach als Realsatire und lachen wir darüber ;-).

  3. RA Lars Dippel

    Glück Auf Herr Kollege Burhoff,

    heute sind, wie mir meine Bürogemeinschaftskolleginnen berichteten, mal wieder einige Verstrahlte unterwegs. Das klingt so. Oder eben Naturalpartei, die Beschäftigung sucht.
    Übrigens: Der Fragesteller scheint richtig Geld zu haben, wenn er die Frage mit einer Brieftaube schicken möchte. Als Sohn eine Brieftaubenzüchters kenne ich die hohen Preise jener Tiere durchaus. 0,80 EUR wären da nicht nur preiswerter, sondern der billigen Frage auch gerechter…

  4. RichterimOLGBezirkMuenchen

    Und ich dachte bislang, die Fragen im Bekannten- und Familienkreis, die mit „Sag mal, Du bist doch Richter… “ anfangen, wären doof genug 🙂

    Da sieht man mal…

    Ich kann die Frage der Paginierung übrigens (auch) beantworten – aber ich möchte den Prinzipien des Blogs treu bleiben und tue es daher absichtlich nicht.

    Ätsch 😉

  5. Malte

    Wenn man sich mal anschaut, wie der „Fragesteller“ formuliert, dürfte eh klar sein, dass seine/ihre supranasale Kapazität eher reduziert ist. Von daher: Ablage P 🙂

  6. Laie

    Hallo Herr Burhoff, nicht dass ich diese Gratismentalität verstehen oder gutheißen könnte, aber Ihre Formulierung „über das Internet“ legt durchaus nahe, dass es Ihnen um das Medium und nicht um den Inhalt ging.

  7. Rechtsanwalt Thorsten Hein

    Meine Lieblingsmails sind immer die Mandatsanfragen „ich brauche Sie dringend als Anwalt!“, in welchen ich vorab schon einmal ein paar Fragen beantworten soll.

    Adressat: „undisclosed recipients“

    Sollen andere drauf reinfallen. 😉

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