So, und dann zwischendurch eben die (gute) Nachricht:
Heute ist im BGBl, und zwar auf Seite 3229 das „Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) “ verkündet worden.
Das Gesetz tritt dann am 01.01.2021 in Kraft, die Änderung des § 60 RVG dann schon morgen, damit die Änderung auch bereits für den Übergang zum neuen Recht gilt.
Über die Neuerungen, die das Gesetz bringt, habe ich ja schon berichtet. Hier noch einmal der Hinweis auf meinen Beitrag aus dem RVGreport 2020, 402: Geplante Änderungen bei der Anwaltsvergütung durch das KostRÄG 2021 – Teil 2. Der gilt nach wie vor.
Und: Dann kommt jetzt bald auch die 6. Auflage von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen. Wir werden Anfang 2021 dann die Druckmaschinen anwerfen können, es ist so weit alles vorbereitet. Wir brauchten nur noch die Fundstelle im BGBl. Hier geht es zur Bestellseite. Da sind Vorbestellungen möglich.