Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Strafverfahren ==> und dann Bußgeldverfahren, welche Gebühren?

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Am Freitag lautete die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Strafverfahren ==> und dann Bußgeldverfahren, welche Gebühren?

Nun ich denke, die Antwort war nicht allzu schwer. Sie lautete:

„Moin,

da zunächst wohl in einem Strafverfahren ermittelt worden ist im Hinblick auf eine Straftat, sind Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG entstanden, und zwar m.E. Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG und Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG. Zur Höhe kann ich nichts sagen, ggf. Mittelgebühr.

Ggf. ist auch die Nr. 4141 VV RVG entstanden. Dazu kann ich aber nach dem knappen Sachverhalt nichts sagen.

Wenn Sie im OWi-Verfahren auch noch tätig geworden sind, entstehen da noch einmal Gebühren (§ 17 Nr. 10b RVG). Allerdings fällt die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG nicht noch einmal an (s. Anm. Abs. 2). Entstanden ist aber die Verfahrensgebühr, wahrscheinlich die Nr. 5103 VV RVG.“

Und hier dann auch noch einmal – das KostRÄG 2021 – steht vor der Tür <<Werbemodus an>> der Hinweis auf die Neuerscheinung von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl,, der zeitnah Anfang 2021 erscheinen wird. Top aktuell zum KostRÄG 2021 und auch im Übrigen aktualisiert und erweitert. Zur Bestellung geht es hier. <<Werbemodus aus>>.

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