Und bevor wir dann das Nikolauswochenende einläuten, hier dann noch die RVG-Frage. Ein Kollege hatte Folgendes Problem:
„Sehr geehrter Herr Kollege,
dem Mandanten wurde durch PI nach POG RLP derFührerschein für 24 h entzogen wg. Verdacht auf Btm. Mehr wußte ich nicht. Der Führerschein wurde zurückgegeben. Ich bestellte mich bei der PI , Akteneinsicht etc. Keine Antwort, Mahnung. Dem Mandanten ging das zu langsam und kündigte. Jetzt kam von der Staatsanwaltschaft ein Beschluß nach §170 II StPO, und ein wenig später ein OWI Bescheid wegen Btm. Was ist denn abzurechen ?
Vielen Dank.“
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