Und dann noch die Frage, das letzte Posting an diesem Tag, und zwar:
„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs bei Frau Basten in Bonn habe ich Sie und Ihre Bücher kennengelernt, die im alltäglichen Verteidigereinsatz sehr hilfreich sind.
Bei der Abrechnung einer Unterbringungssache „stehe ich allerdings auf dem Schlauch“.
Der Mandant ist seit mehreren Jahren in der Psychiatrie untergebracht, da er seinerzeit schuldunfähig war. In diesem Stadium habe ich die Verteidigung als Pflichtverteidiger übernommen.
Fallen nun bei jedem Anhörungstermin zur Beendigung der Unterbringung (es wurde jeweils durch mich ein Antrag auf Beendigung der Maßnahme gestellt) sowohl Verfahrens- als auch Terminsgebühr an?
Für Ihre Mühen besten Dank.“
Pingback: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich in einer Unterbringungssache ab? | Burhoff online Blog