Heute im Bundesrat: Auf jeden Fall das KostRÄG 2021, aber: Auch die Reparatur der StVO?

Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

Vor dem eigentlichen Tagesprogramm ein Hinweis auf die heutige Sitzung des Bundesrates, der von Interesse sein dürfte bzw. der erinnert, und zwar:

Es geht um den TOP 29: 565/20 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021), mit der unsäglichen ggf. erfolgenden Verschiebung der geplanten Änderungen/Erhöhungen auf den 01.01.2023 in der BR 565/1/20 Ausschussempfehlung. Ich hatte darüber hier News aus dem Bundesrat: KostRÄG erst zum 01.01.2023 in. Kraft?, oder: Der Rechtsanwalt als Sparschwein? berichtet.

Schauen wir, was daraus wird. Wir werden sicherlich hören, wie schlecht es um die öffentlichen Kassen bestellt ist. Das passt dann aber nicht so ganz zu den Corona-Sonderzahlungen bei den Beamten. Die hat das Bundeskabniett zwar zunächst nur für die Bundesbeamten auf den Weg gebracht, aber die Länder werden sicherlich folgen.

Und dann: Aus der Tagespresse hatte ich entnommen, dass heute auch über einen neuen Bußgeldkatalog beraten werden soll (vgl. z.B. hier). Da heißt es:

„Der Bundesrat befasst sich auf seiner Sitzung am Freitag mit einem Kompromissvorschlag zu dem Bußgeldkatalog. Laut dem vom Justizausschuss kommenden Vorschlag sollen die Geldbußen für Raser „nahezu verdoppelt“ werden, wie die „NOZ“ berichtete. Überdies seien Fahrverbote bei Tempoüberschreitungen ab 26 Stundenkilometern innerorts und ab 36 Stundenkilometern außerorts vorgesehen, und zwar schon „bei einem erstmaligen Verstoß“.

Sorry, aber ich kann derzeit (Stand: 8.00 Uhr) auf der Tagesordnung dazu nichts finden. Da gibt es zwar etwas zur StVO beim TOP 50, das ist aber eine anderer Thematik.

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