Und jetzt ist „RVG-Rätsel-Time“. Dazu hatte ich ja neulich schon darauf hingewiesen, dass mein Ordner insoweit ziemlich leer ist. Daher kam mir die nachstehende Frage gestern in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ gerade recht. Da hieß es:
„Mal ne Gebührenfrage:
Mandant saß in U-Haft.
- HV-Termin im März wurde irgendwie wegen Corona in Haftprüfungstermin umgewandelt und HB-aufgehoben (war alles irgendwie nicht ganz so sauber)
- neuer HV-Termin im August. Mandant erscheint nicht. 230er HB
- HB-Verkündungstermin folgt zeitnah (ich konnte nicht anwesend sein)
- erneut erster HV-Termin im September
- Fortsetzungstermin Anfang Oktober mit Haftverschonung gegen Meldeauflage. Nächster Fortsetzungstermin in drei Wochen. Mandant hält Meldeauflage nicht ein. Wiedervollzugssetzung des Haftbefehls.
- Heute dann die Haftbefehlsverkündung nach Ergreifung, bei der ich anwesend war und zur Haftfrage verhandelt habe.
FRAGE: ist die Terminsgebühr für die heutige Vorführung durch die Termine 1 und 3 blockiert?
Termin 1 war ursprünglich ein regulärer HV-Termin, bei dem keine Zeugen erschienen waren und nur ein Vertretungsrichter da war. Der meinte dann nur, ach, wir machen dann einfach mal einen Haftprüfungstermin daraus und gut ist. Und bei Termin 3 (HB-Verkündungstermin) war ich nicht anwesend. Beim heutigen Termin Nr. 6 müsste dann die 4102 mit Zuschlag anfallen oder verkenne ich da etwas?“
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