Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mit der Abrechnung der Beschwerde?
Meine Antwort auf die Frage ist recht kurz ausgefallen, und zwar wie folgt:
„Gegenfrage: Handelt es sich um einen der von § 19 Abs. 1 Satz 2Nr. 10a RVG erfassten Fälle?
Antwort: Nein.
Daher: Von der gerichtlichen Verfahrensgebühr erfasst.“
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