Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Straf- und Bußgeldverfahren “gleichzeitig” ==> zweimal Grundgebühr?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Straf- und Bußgeldverfahren “gleichzeitig” ==> zweimal Grundgebühr?, hier eingestellt.

Meine Antwort an den Kollegen:

„Moin,

interessante Frage.

M.E. kann man so argumentieren, wie Sie es getan haben. Die Anm. zur Nr. 4100 und 5100 gehen von einer zeitlichen Abfolge aus –„bereits entstanden“ bzw. „vorangegangen“ – aber nicht von Gleichzeitigkeit. Da passt auch der hinter der Anrechnung jeweils stehende gesetzgeberische Gedanke nicht.

Aber: Die RSV wird das im Zweifel nicht schlucken. Sie werden wahrscheinlich klagen müssen.

Ausgang würde mich interessieren.“

Der Kollege wird ggf. den schweren Gang durch die Instanzen gehen. Ich werde vom Ergebnis berichten – wenn ich es erfahre.

 

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