Wochenspiegel für die 33. KW., das war Rohmessdaten, FC Köln, VW-Skandal und Verkehrsschild übersehen

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Hier dann am Ende dieser „warmen Woche“, die uns dann wohl den Beginn der sog. „zweiten Welle“ gebracht hat, der allsonntägliche Wochenspiegel mit der Eingangsfrage: Wenn ich die Berichte im TV – Staatsfernsehen natürlich 🙂 – über Spanienurlaube usw. sehe, frage ich mich: Warum muss ich da jetzt eigentlich noch hinfliegen? Gibt es nicht genügend andere Ziele/Möglichkeiten, zumal wenn es eine Reisewarnung für die Zielregion gibt. Und wenn das dicke Ende dann kommt, kann man nur sagen: Selbst schuld.

So, jetzt aber dann die Listung der Beiträge aus der vergangenen Wochen. Und zwar:

  1. Volltext BGH liegt vor: Keine Deliktszinsen Käufer von VW-Schummeldiesel – Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch komplett aufzehren,
  2. AG Schwetzingen: Anwaltskosten für DGSVO-Auskunft auch ohne Verzug zu erstatten,

  3. OLG Zweibrücken befragt PTB zur Aussagekraft von Messreihe und Statistikdatei,

  4. aber : OLG Bremen zum Recht auf Einsicht in (Roh-)Messdaten – sie wollen einfach nicht,

  5. „Verbotene Gegenstände“,

  6. BVerfG: Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit gilt auch im Wettbewerbsrecht,
  7. und für die Fußballfans 🙂 : OLG Köln: FC Köln muss keine Millionnen-Provision für Vermittlung von Anthony Modeste bezahlen ,
  8. Standardvertragsklauseln: Anforderungen an den Datentransfer in die USA,

  9. AG Bühl: Bußgeldakten dürfen in Baden-Württemberg noch nicht elektronisch geführt werden,

  10. und aus meinem Blog: OWi II: “Ich habe das Verkehrsschild übersehen”, oder: Wenn das AG der Einlassung des Betroffenen glaubt.

Was fällt auf? Kein Corona 🙂 .

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