Und dann noch das RVG-Rätsel, und zwar heute:
„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
vielleicht haben Sie so etwas schon gehört, ich noch nicht aber dennoch ist es nun passiert und die Frage der Abrechnung rückt näher.
Ich wurde nur für eine Vorführung beigeordnet, im Übrigen ein Kollege, welcher aber keine Zeit für die Vorführung hatte.
Beides steht so im Protokoll. Ich dachte wir wechseln dann einfach aber der Richter hat es so gemacht und jetzt weiß ich nicht wie ich abrechnen darf.
GG+VG+TG oder nur TG?
Freilich kenne ich den Wechsel und die Entpflichtung etc. und die jeweiligen einhergehenden RVG-Auslöser. Aber was ich abrechnen darf, wenn ich nur für die Vorführung beigeordnet wurde, weiß ich leider nicht.
Dieses nur für die Vorführung gibt es ja per se nicht. Der Wechsel etc. ist klar aber nur für die Vorführung nicht.
Kenne Sie so einen Fall? Ich wurde neulich erneut gefragt, ob ich nur für die Vorführung beigeordnet werden soll oder für das gesamte Verfahren.
Irgendwie habe ich da was verpasst oder stehe auf dem Schlauch.
Vielen Dank und viele Grüße“
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