Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: LG lehnt Übernahme des Verfahrens ab, welche Verfahrensgebühr?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: LG lehnt Übernahme des Verfahrens ab, welche Verfahrensgebühr?.

Ich hatte dann zunächst beim Fragesteller noch einmal nachgefragt und um Übersendung der beiden angesprochenen Beschlüsse/Verfügungen gewesen. Die habe ich dann bekommen und daraufhin wei folgt geantwortet:

„Moin,

m.E. ganz einfach 🙂 . Das LG hat doch die Übernahme abgelehnt = das Verfahren war also zur Prüfung dieser Frage dort auch anhängig. Es hat doch auch ein KLS Aktenzeichen bekommen.

Das ist: LG Bad Kreuznach, AGS 2011, 435 = RVGreport 2011, 226 = StRR 2011, 282. Finden Sie auf meiner HP und ist auch im Kommentar behandelt. Also: Durchfechten und berichten.“

Rückfrage wäre übrigens gar nicht nötig gewesen. Denn es war ja bereits in der Frage die ausdrückliche Ablehnung der Übernahme in einem Beschluss mitgeteilt 🙂 . Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

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