Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: LG lehnt Übernahme des Verfahrens ab, welche Verfahrensgebühr?.
Ich hatte dann zunächst beim Fragesteller noch einmal nachgefragt und um Übersendung der beiden angesprochenen Beschlüsse/Verfügungen gewesen. Die habe ich dann bekommen und daraufhin wei folgt geantwortet:
„Moin,
m.E. ganz einfach 🙂 . Das LG hat doch die Übernahme abgelehnt = das Verfahren war also zur Prüfung dieser Frage dort auch anhängig. Es hat doch auch ein KLS Aktenzeichen bekommen.
Das ist: LG Bad Kreuznach, AGS 2011, 435 = RVGreport 2011, 226 = StRR 2011, 282. Finden Sie auf meiner HP und ist auch im Kommentar behandelt. Also: Durchfechten und berichten.“
Rückfrage wäre übrigens gar nicht nötig gewesen. Denn es war ja bereits in der Frage die ausdrückliche Ablehnung der Übernahme in einem Beschluss mitgeteilt 🙂 . Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.