Im Gebührenrätsel dann heute folgende – kostenrechtliche – Frage:
„Guten Tag Herr Kollege Burhoff,
ich habe eine Frage hinsichtlich Verfahrenskosten, die Sie mir hoffentlich beantworten können, ich habe nämlich keine Ahnung.
Ich habe in einem Verfahren als Pflichtverteidiger vor der Strafkammer verteidigt. Im ersten Durchgang habe ich einen BefA gestellt, der durchging, im zweiten wurde mein Mandant dann verurteilt.
Nun wurde dem Mandanten die (recht hohe) Rechnung bzgl. der Verfahrenskosten durch die StA zugesandt. Soweit ich das erkennen kann, sind dort die Gebühren des Pflichtverteidigers für beide Durchgänge berechnet worden. Nach meinem Verständnis müsste der erste Durchgang, der mit dem BefA endete doch eigentlich vom Staat gezahlt werden. Es lag ja nicht an dem Angeklagten oder einem der anderen Angeklagten, sondern an der Kammer, dass erneut verhandelt werden musste.
Oder liege ich da falsch?“
Nun? Müssten doch alle Zeit haben 🙂 .
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