Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wann entsteht die Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren?

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Am Freitag der vergangenen Woche hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wann entsteht die Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren?

Darauf meine Antwort:

Moin,

das Berufungsverfahren hat mit der Einlegung der Berufung begonnen.

Die Einlegung der Berufung gehört allerdings nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 RVG noch zur Instanz.

Jede danach erbrachte Tätigkeit führt aber zum Entstehen der Gebühr Nr. 4124 VV RVG. Dabei ist es egal, um welche Tätigkeit es sich handelt. M.E. ist/wäre die Gebühr Nr. 4124 VV RVG durch die Stellungnahme entstanden, wenn sie nicht sogar schon vorher entstanden ist. Haben Sie die Fragen der Berufung oder Sonstiges ggf. mit dem Mandanten erörtert?“

Dazu passt ganz gut der LG Osnabrück, Beschl. v. 3.7.2019 – 1 KLs 5/18. Er betrifft zwar die Revision, macht aber sehr schöne (allgemeine) Ausführungen zum Abgeltungsbereicht der (Rechtsmittel)Verfahrensgebühr.

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