Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich denn nun Einstellung und Freispruch ab?

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Und dann im neuen Jahr, das ja schon gar nicht mehr so neu ist, natürlich auch das Gebührenrätsel. Da habe ich allerdings derzeit nicht so ganz viele Frage, so dass ich auf das zurückgreifen muss, was an anderer Stelle schon mal diskutiert worden ist. Und da habe ich heute aus einer Facebokk-Gruppe folgende Frage, und zwar:

„Abrechnungsfrage:

Bin Pflichtl und verhandle 3 Tage beim AG. Am 3. Tag wird aus der Anklage Tatziffer 3 (von 4) nach § 153 StPO eingestellt mit Kosten und notwendige Auslagen für die Staatskasse. Später am Tag erfolgt ein Freispruch für die restlichen/anderen Anklagepunkte.

Rechne ich jetzt nur den Freispruch ab oder kann ich zusätzlich noch den § 153 StPO abrechnen? Im vorbeifahren Vorverfahren war ich leider nicht tätig, erst ab Anklagezustellung. Danke fürs Mitdenken.“

Edit: Autokorrektur macht aus „Vorverfahren“ das „Vorbeifahren“. 🙂

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