BVerfG II: VB gegen Trennscheibenanordnung, oder: Bitte Beschluss des OLG vorlegen

In der zweiten Entscheidung des Tages, dem BVerfG, Beschl. v. 17.07.2019 – 2 BvR 2158/18 – hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht zur Entscheidungen angenommen. In dem Verfahren hatte sich die Beschwerdeführerin gegen einen OLG-Beschluss gewandt, mit dem bei Besuchen in der JVA die Verwendung einer Trennscheibe angeordnet worden war. Das BverfG sieht die Verfassungsbeschwerde – m.E. zu Recht – als unzulässig an, macht aber eine ganz interessante Anmerkung zum Umfang der Begründung der Entscheidungen des OLG:

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