Am vergangenen Freitag hatte ich folgende Frage zur Diskussion gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Kann es denn sein, dass 4.000 € Gebühren angefallen sind?
Das war mal wieder eine dieser Frage, mit der man so wenig anfangen konnte. Daher hat es als „Antwort“ von mir auch nur folgende Rückfrage gegeben:
„…..da brauche ich noch ein wenig mehr
Jedenfalls sind GG und VG angefallen, ob MG ist zumindest bei der VG fraglich. Dazu finden Sie einiges im Kommentar bei der GG – Verhältnis zur VG – und bei Vorbem. 4 VV zur VG.
4142 VV RVG grds. ja, aber: Worum ging es denn? Die Rechtsprechung ist in den Beratungsfällen gerade im Fluss. Jetzt produzieren Sie bloß nicht eine Entscheidung, die demnächst Verteidigern auf die Butterseite fällt. Es kommt nach der neueren (falschen) Rechtsprechung darauf an, wie konkret denn nun die Einziehung nahe lag. AG Mainz/LG Amberg und KG. Stehen alle auf meiner HP.
Worum ging es bei der Nr. 4142 VV RVG? Lässt sich ggf. etwas beim Gegenstandswert machen?“
Man sieht: Alles sehr vage. Ich hatte gehofft, dass auf die Rückfrage noch ein paar Informationen mehr kommen, um die Frage beantworten zu können – so weit das überhaupt möglich ist. Aber: Leider ist – wie so oft – nichts mehr gekommen.