In der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ haben wir vor einigen Tagen folgende Frage diskutiert:
„Mandant wird (ohne mich) beim AG verurteilt und kommt dann zu mir. Ich lege gegen das Urteil Rechtsmittel ein, klassifiziere es später als Revision und begründe entsprechend. Später kommt dann ein Schreiben des LG wegen der eingelegten Berufung (!). Ich teile dem LG mit: Nix Berufung, Sprungrevision, die Akte wandert weiter zum OLG (und später wieder nach Erfolg zum AG).
Bekomme ich eigentlich, neben der Revisions-VG auch die Berufungsgebühr? Ich fürchte nein, aber vielleicht liege ich ja falsch.“
Nun, Ideen?
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