OWI III: Fahrverbot und Durchfahrtsbeschränkung, oder: Teleologische Reduktion?

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Urheber Erkaha

Und zum Tagesschluss dann noch der KG, Beschl. v. 03.06.2019 – 3 Ws (B) 155/19, der auch eine Fahrverbotsfrage betrifft, nämlich das „neue“ Fahrverbot nach Nr. 250a BKat. Dazu das KG mit folgenden Leitsätzen:

1. Hintergrund der Nr. 250a BKat ist die Feststellung, dass zum Schutz der Infrastruktur verhängte Durchfahrtverbote für Lkw vielfach vorsätzlich missachtet worden sind und Geldbußen in Kauf genommen wurden, um Umwege und damit Zeitverluste zu vermeiden. Die deutliche Verschärfung der Rechtsfolgen soll mit der abschreckenderen Wirkung zu einem wirksameren Schutz der Infrastruktur beitragen.

2.  Eine teleologische Reduktion des Bußgeldtatbestandes Nr. 250a dahin, dass die Verkehrseinrichtungen so beschaffen sein müssen, dass sie ein Durchfahren mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t körperlich manifest erschweren, ist nicht angezeigt.

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