Und zum Schluss des Tages dann noch das Gebührenrätsel. Heute mit einer Frage, die vor einiger Zeit in der Facebook-Gruppe: Strafverteidiger gestellt worden ist:
„Gebührenfrage:
Angeklagter und StA legen Berufung ein. Berufung des Angeklagten wird wegen Nichterscheinens abgetrennt und durch Urteil verworfen. Berufung der StA wird in einem Fortsetzungstermin weiter durchgeführt und hat Erfolg.
Ich lege innerhalb der Wochenfrist gegen das Verwerfungsurteil Revision ein, ebenso binnen Wochenfrist gegen das spätere Berufungsurteil auf die Berufung der StA.
= 2 x 4130 VV RVG bei der Abrechnung?
Hat das jemand schon mal gehabt? Danke vorab.“
Ist ganz interessant das Problem 🙂 .
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