Am Freitag hatte ich zur Diskussion gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren sind im Einziehungsverfahren entstanden? Darauf habe ich wie folgt geantwortet:
„Was soll das denn. Die Gebühr ist m.E. allein schon deshalb angefallen, weil in der Hauptverhandlung über die Einziehung bzw. die Abtrennung dieses „Verfahrensteils“ gesprochen worden ist. Aber wahrscheinlich war sie auch schon vorher angefallen, da Sie doch sicher zu der Gebühr beraten haben. Ich würde es durchfechten und dem Rechtspfleger einen Kommentar schenken. So ein Blödsinn.
Im Übrigen: Grundgebühr ist m.E. auf keinen Fall (noch einmal) angefallen, das es derselbe Rechtsfall ist/bleibt. Ob die VG (noch einmal) anfällt, hängt davon ab, ob man das abgetrennete Verfahren als eine neue Angelegenheit ansieht, was m.E. nicht der Fall ist.“