„Aloha“ auf dem Unterarm?, oder: Geht nicht bei einem bayerischen Polizeibeamten, die sind clean.

entnommen wikimedia.org
Author Queen Lili’uokalani

Und als letzte Entscheidung des Jahres dann das BayVGH, Urt. v. 14.11.2018 – 3 BV 16.2072 -, über den ja auch schon an einigen anderen Stellen berichtet worden ist. Zu entscheiden war über die vom Kläger, einem Polizeibeamten, beantragte Genehmigung für eine Tätowierung seines Unterarms im sog. sichtbaren Bereich. Die war ihm versagt worden war. Gestützt wurde diese Entscheidung auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei vom 07.02.2000, wonach bei uniformierten bayerischen Polizisten im Dienst Tätowierungen – ausgenommen im Dienstsport – grundsätzlich nicht sichtbar sein dürfen.

Der BayVGH hat die Ablehnung der Tätowierung im Ergebnis nicht beanstandet. Dazu aus der PM zu der Entscheidung:

„Wesentlicher Grund hierfür sei, dass mit der im Mai 2018 durch den bayerischen Landtag eingeführten Regelung in Art. 75 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) nunmehr eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung zur Reglementierung von Tätowierungen in einem bestehenden Beamtenverhältnis vorliege. Damit habe die ministerielle Bekanntmachung aus dem Jahr 2000 eine Gesetzesgrundlage erhalten, die wegen des mit dem Tätowierungsverbot einhergehenden Eingriffs in Grundrechte – vor allem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht – erforderlich sei. Im Rahmen der Neuregelung hat der bayerische Gesetzgeber festgestellt, dass sich die allgemeine gesellschaftliche Anschauung zu Tätowierungen im Allgemeinen und besonders bei Trägern hoheitlicher Gewalt bislang in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich geändert hat und daher für eine Änderung der bestehenden Vorgaben zu Tätowierungen von Polizeibeamten kein Anlass besteht. Diese Wertung ist Teil des Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers und daher aufgrund der Gewaltenteilung vom Gericht nicht zu beurteilen.“

Und wer sich fraget, worum es eigentlich ging? Der Beamte hatte sich ein verziertes „aloha“ auf den Unterarm tätowieren lassen. „Aloha“ = „Bedeutung „Liebe“, „Zuneigung“, „Nächstenliebe“, „Mitgefühl“, „Freundlichkeit“ oder „Sympathie“. “ so wikipedia 🙂 .

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