Gerade habe ich die Mail einer Kollegen erhalten, der mich darauf hinweist, dass ich noch gar nicht auf das Programm des 57. Verkehrsgerichstages/VGT im Janaur 2019 hingewiesen habe, und fragt, ob der VGT ggf. nicht (mehr) stattfinde.
Nein, natürlich findet der 57. VGT statt, und zwar vom 23. bis 25.01.2019 in Goslar. Das Programm ist auch schon einige Zeit bekannt, ich hatte mir den Link dorthin auch abgespeichert, man findet es nämlich hier.
Der Bericht/die Vorankündigung hier im Blog ist mir allerdings bisher „durchgegangen“, was vielleicht auch daran liegt, dass die Themen des mich vornehmlich interessierenden bußgeld- bzw. strafrechtlichen Teils nicht unbedingt ein „Knaller“ sind. Das sind – zumindest mit Berührungspunkten dorthin -:
AK I: Punktereform auf dem Prüfstand
– Abschaffung des Punkterabatts?
– Erfahrungen mit dem Fahreignungsseminar
– Verbesserungsbedarf?
und dann
AK II: Automatisiertes Fahren (Strafrechtliche Fragen)– Der Hersteller als strafrechtlich Verantwortlicher der Zukunft?– Umfang der Sorgfaltspflichten– Datenschutz versus Aufklärungspflicht
AK V Alkolock– Im Spannungsfeld von Prävention und Repression– Internationale Erfahrungen– Gesetzgeberischer Reformbedarf