Die Frage vom vergangenen Freitag – Ich habe da mal eine Frage: Wie kommt der Verteidiger an “sein” Geld? – hat einige Antworten „gebracht“ – hier oder auch bei Facebook. Ich hatte dem Kollegen darauf wie folgt geantwortet:
„Hallo,
ich sehe da Probleme. Es ist nicht abgetreten. Und eine Abtretung wird es dann auch wohl nicht geben. Also wird es mit \“seinem\“ Geld schwierig, denn freiwillig wird der ehemalige Angeklagte ja auch wohl nicht zahlen.“
Das war m.E. das, worauf es bei der Frage zunächst mal ankam. Denn es ist – wie immer zu unterscheiden – zwischen dem Anspruch des Verteidigers auf Pflichtverteidigergebühren und dem eigenen Kostenerstattungsanspruch des Mandanten. Wie der „Verteidiger“ dann da ggf. doch noch an „sein“ (?) Geld kommt, ist m.E. eine ganz andere Frage. Ob es sich lohnt, den Mandanten zu verklagen, hängt davon ab, was ggf. im Innenverhältnis vereinbart war und inwieweit das wirksam ist.