Im Moment habe ich noch ausreichend Fragen für das Rätsel, die direkt bei mir aufgelaufen sind. Daher muss ich dann mal zurückgreifen auf eine Frage, die vor einiger Zeit in der Fachebook-Gruppe Fachanwälte Strafrecht gestellt worden ist. Der Kollege wollte wissen:
„Guten Morgen, kurze Frage:
Verkehrs-OWi (selten bei mir, war aber ein Kollege).
Schriftsatz nach Terminierung (nur eine Woche vor angesetzter HV) (Verfolgungsverjährung) – Aufhebung Termin – 3 Wochen später: Beschluss Einstellung – Befriedungsgebühr?
Vielen Dank im Voraus!“
Unproblematisch ja. Durch die anwaltliche Mitwirkung wird die Hauptverhandlung entbehrlich, die Zeitgrenze zwei Wochen vor HV gilt nur bei Rücknahme des Einspruchs (wobei auch die m.E. durch die Aufhebung des Termins kein Problem wäre). Eine endgültige Einstellung des Verfahrens scheint es auch gegeben zu haben. Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht?!
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