Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Dauerbrenner Erstreckung- geht das auch beim “Dreier”? war dann im Ergebnis m.E. recht einfach zu beantworten, nämlich:
„Also: Es kann in allen drei Verfahren abrechnet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie in A, B und C vor Anklageerhebung tätig gewesen sind. Dann:
A: 4100, 4104, 4106
B: 4100, 4104, 4106
C: 4101, 4105, 4107 und ggf. TGAlso wie der Kollege ppp. Ich würde zur Sicherheit in B noch einen Erstreckungsantrag stellen. M.E. nicht erforderlich, aber man weiß nie.“
Mal sehen, was festgesetzt wird. Die Kollegin wird sicherlich berichten.