Und zum Abschluss dann das Gebührenrätsel, also ein wenig etwas zum Nachdenken über die Osterfeiertage. Ist nichts Dolles. Die Frage stammt übrigens aus dem Rechtspflegerforum, wo ich mich gelegentlich ja auch blicken lassen und aus dem ich dann ganz gern auch mal die ein oder andere „Frage an mich ziehe“ 🙂 . Hier also dann:
„Hallo zusammen,
ich habe hier in einer OWi-Sache einen Festsetzungsantrag des RA. Die Verfahrens-und Einigungsgebühr beantragt er in Höhe von je 290,00 EUR mit der Begründung der immensen Länge des Verfahrens und den damit verbundenen Rückfragen.
Bußgeldbescheid ist von Jan. 2015: Geldbuße 90,00 € und 1 Punkt“.
Na, vielleicht findet ja einer über Ostern das Ei 🙂 .
RVG VV 4141 III S.2
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