Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit von Auslagen abgelehnt, Beschwerde möglich?

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Die Antwort auf die am vergangenen Freitag vorgestellte Frage: Ich habe da mal eine Frage: Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit von Auslagen abgelehnt, Beschwerde möglich?, war recht kurz, nämlich:

„Hallo,

da Sie einen Antrag nach § 46 Abs. 2 RVG gestellt haben: Die daraufhin ergangene Entscheidung ist unanfechtbar. Vgl. Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, 5. Aufl. 2017, Teil A Rn 231 ff. m.w.N.“