Zur Frage vom letzten Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Strafbefehlsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren – wie rechne ich das ab?, kann man sagen: Lange Frage, kurze Antwort, nämlich:
„Hallo,
ohne das jetzt im Kommentar noch einmal geprüft zu haben, ist das m.E. so richtig.
Allerdings sollten Sie für das StB-Verfahren auch noch die Nr. 4106 VV RVG ansetzen, zumindest versuchen. Denn Sie sind ja auch noch – nach Rechtskraft – im gerichtlichen Verfahren tätig gewesen – Info des Mandanten.
Ausgang würde mich interessieren.“