Zur Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe dann mal eine Frage: Bekomme ich auch für das Revisionsverfahren ein Gebühr Nr. 4143 VV RVG?, hat es folgende Antwort gegeben.
„Hallo,
das wäre dann die Nr. 4344 VV RVG. Es handelt sich um eine Verfahrensgebühr als Wertgebühr. Sie können die geltend machen, wenn Sie im Revisionsverfahren Tätigkeiten im Hinblick auf die Ansprüche erbracht haben. Das kann ich nicht beurteilen.“