Die Frage vom vergangenen Freitag lautete: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Bußgeldverfahren ab?.
Nun, da konnte ich es mir mit der Antwort recht einfach machen und das kann ich hier dann auch. Ich habe den fragenden Kollegen auf meinen Beitrag im VRR 2013, 213: Abrechnung im Bußgeldverfahren: Verfahren wegen Akteneinsicht und einem damit verbundenen Rechtsmittels“ hingewiesen. Da steht alles drin, was man wissen muss. Und – bevor Nachfragen kommen: Der Beitrag ist zwar von 2013, aber die Ausführungen haben noch heute Gültigkeit.