Am letzten Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich den Antrag auf Verkürzung einer Sperrfrist ab?, Dazu hatte ein Kollege in einem Kommentar nachgefragt:
„Und wie schaut es mit einem Antrag nach § 62 OWIG auf gerichtliche Entscheidung im Vorverfahren aus, wenn die Behörde nicht vollständige Akteneinsicht gewährt? Welche Ziffer ist dann einschlägig?“
Ich stelle die Frage hier dann heute ein.
Den Kommentar habe ich übrigens nicht frei geschaltet, worüber ich den Kollegen aber informiert habe. Und ich habe ihm die Frage auch beantwortet. Das mache ich hier dann am Montag 🙂 .
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