Der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag (56. VGT) findet vom 24. bis 26.01.2018 – wie immer – in Goslar statt. Es sind wieder acht Arbeitskreise vorgesehen, in denen diskutiert und beschlossen werden soll, und zwar:
- AK I: Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland
- AK II: Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen)
- AK III: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- AK IV: Vorbild Europa? Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO?
- AK V: Cannabiskonsum und Fahreignung
- AK VI: Sanktionen bei Verkehrsverstößen
- AK VII: Ansprüche Schwerverletzter
- AK VIII: Digitalisierung – Schifffahrt der Zukunft
Na ja, so ganz spannend finde ich die Themen nicht, aber das ist sicher Geschmacksache. Für Straf- und Owi-Rechtler (besonders) interessant sind natürlich die Arbeitskreise III und VI. So stellt sich der AK III die Frage, ob der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) noch zeitgemäß ist und will Reformvorschläge erörtern. Der Arbeitskreis VI stellt (sich) die Frage: „Höhere Bußgelder – Heilmittel oder Abzocke“? Mal sehen, was daraus wird. Zum genauen/weiteren Programm dann hier.
Ich bin bisher noch nie in Goslar gewesen. Es ist immer etwas dazwischen gekommen. Aber vielleicht klappt es ja im nächsten Jahr. Dann kann ich auch dem VRR-Autor Philipp Schulz-Merkel, der zudem auch im Nachsorge-Handbuch mitschreibt, im AK III zuhören 🙂 .