Zur Frage vom vergangenen Freitag:Ich habe da mal eine Frage: Entstehen die Terminsgebühren immer in gleicher Höhe?, habe ich nur kurz und knapp geantwortet. Und zwar wie folgt:
„Hallo,
Sie sind einem Irrtum erlegen. Es entstehen alle Terminsgebühren grds. in gleicher Höhe/aus dem gleichen Rahmen, also kein Unterschied – wie früher zwischen 1. HV und Fortsetzungsterminen -, aber natürlich jede Gebühr innerhalb des Rahmens bemessen aufgrund der Kriterien des § 14 RVG.“
Die Formulierung im Gerold/Schmidt ist m.E. nur auf den ersten Blick „zweideutig“. Es erschließt sich schon aus dem Umstand, dass es sich um eine Rahmengebühr handelt, dass jeder Termin einzeln unter Berücksichtigung der jeweiligen Kriterien zu bemessen ist.
Sollten Sie dennoch in der Neuauflage ändern.