Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Verbindung – schon wieder?

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Wenn es ein Ranking der Gebührenprobleme geben würde, wäre ein Bereich wahrscheinlich in den Top 10, wenn nicht sogar in den Top 3. Das ist die Problematik/Frage danach, welche Gebühren nach bzw. in Zusammenhang mit einer Verbindung von Verfahren entstehen. Dazu hat mich dann auch vor kurzem wieder eine Anfrage erreicht, und zwar zu folgendem Sachverhalt:

„……

Tätig im Verfahren A ab Zustellung Strafbefehl.
Akteneinsicht genommen, anschließend Beiordnung.
Danach Ladung zur HV + Beschluss über die Verbindung Verfahren A und Verfahren B (im Verfahren B vorher nicht tätig) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung + Erstreckung.
Zunächst erfolgt Gutachtenerstellung.
Sodann Anberaumung HVT.
Im Termin erfolgt Verurteilung bgzl. Verfahren A und Abtrennung Verfahren B.
Verfahren B ist noch nicht abgeschlossen.

Welche Gebühren sind entstanden?
Verfahren A: GG – VG AG – TG
Verfahren B: GG – VG AG – TG
nach Abtrennung Verf. B: die bisher entstandenen GG + VG entstehen nicht erneut…..“

Nichts Besonderes m.E., aber immer mal wieder eine (An)Frage wert.

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Verbindung – schon wieder?

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