Im Moment sieht es mit Fragen in meiner „RVG-Rätsel“-Datei etwas mau aus. Daher kam mir am Mittwoch die Frage eines Kollegen gerade recht. Er fragte:
„Guten Abend Herr Kollege Burhoff,
ich habe mal wieder eine kurze Frage in einer Gebührenfrage:
Wenn man dem Opfer einer Straftat als Opferanwalt beigeordnet ist, kann man dann in der Sache auch noch mal parallel die Sache mit der Rechtsschutz abrechnen? Oder ist das wie beim Pflichtverteidiger, dass Zahlungen von Dritten (Rechtsschutz) bei der Abrechnung mit dem Staat angegeben werden müssen und angerechnet werden?
Danke im Voraus für eine kurze Antwort und einen schönen und erholsamen Abend……“
Na, wer weiß es?