Die Frage vom Freitag der vergangenen Woche: Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich auch für das eingestellte Verfahren Gebühren?, löst sich m.E. ganz einfach. Die Nachricht an den Kollegen lautete daher auch (nur):
„Hallo,
m.E. nein, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.
Ab Verbindung nur noch ein Verfahren, von dem ein Teil eingestellt wird. Bei Einstellung keine Auslagenerstattung und die Kostenentscheidung bezieht sich m.E. nicht auf den Teil.
Kannst aber auch anders argumentieren und sagen: GG und VG aus dem eingestellten Teil sind auch Kosten dieses Verfahrens, da ja verbunden war. Rechtsgedanke des § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG 🙂 .
Ausgang interessiert mich.“
Ich werde berichten, wenn der Kollege berichtet hat.